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Besonderer Betreuungsbedarf nach § 45a / 45b der Pflegeversicherung
Mit der Reform der Pflegeversicherung im Jahr 2008 ist die Unterstützung für dementiell erkrankte Menschen verbessert worden. Bereits bei der Begutachtung zu einer Pflegeeinstufung wird der Bedarf nach besonderer Betreuung bei Demenz festgehalten. Auf Antrag bei der Pflegekasse können bei Vorliegen erheblicher dementieller Einschränkungen zusätzliche Betreuungsleistungen durch zugelassene Pflegedienste in Anspruch genommen werden.
Leistungen der Pflegekasse:
- Je nach Ausprägung der Demenz bewilligt die Pflegekasse zusätzlich Leistungen in Höhe von 100 € oder 200 € monatlich bzw. 1200 € oder 2400 € jährlich.
- Nicht verbrauchte Beiträge können in das erste Halbjahr des Folgejahres übertragen werden.
- Diese Leistung kann auch beantragt werden, wenn die pflegerischen Voraussetzungen für eine Pflegestufe noch nicht erfüllt sind, wohl aber ein besonderer Betreuungsbedarf besteht.
- Ob die Beantragung sinnvoll ist und Aussicht auf Erfolg hat, dazu können wir Sie persönlich beraten – für Sie kostenlos.
Leistungen der Hauspflegestation:
- Sehr individuell kann der Betrag in bestehenden Pflegesituationen eingesetzt werden. Aber auch, wenn Angehörige stundenweise entlastet werden wollen.
- Letztlich steht Zeit für den an Demenz erkrankten Menschen zur Verfügung, die dann sinnvoll genutzt wird, wenn durch die gemeinsame Beschäftigung ein Zugang entsteht. Das kann ein Gespräch anhand des Familienalbums sein, ein Spaziergang auf gewohnten Wegen, anknüpfen an vielleicht verschüttete Alltagsroutinen, Schallplatten (!) hören aus der eigenen Sammlung oder auch spielen, singen und vorlesen. Die Ideen dazu sind vielfältig – oft knüpfen sie an Erinnerungen des Langzeitgedächtnisses und die Lebensbiographie an.
- Ob es sinnvoll ist, täglich ein wenig aus der Pflegeroutine herauszutreten und die Einsatzzeit hierfür zu verlängern, oder ob extra Termine sinnvoll erscheinen, ob die bekannten Pflegekräfte die richtigen sind oder gerade ein Impuls durch ein neues Gesicht erreicht wird, dass können wir gern besprechen und ausprobieren.
- Natürlich werden durch dieses Angebot oft auch gleichzeitig pflegende Angehörige entlastet – die Leistung kann aber auch ohne pflegende Angehörige erbracht werden, weil sie auf die Verbesserung der Lebenssituation der Erkrankten selbst abzielt.
Sprechen Sie uns, wir beraten Sie gern. |
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