Einleitung
Überblick
Beratung
Spezielle Pflege
Wundmanagement
Palliative Fachkranken- pflege SAPV
Urlaubspflege
Pflegegeld-Visite
Besondere Betreuung
Pflegeberatung
Kosten
Hilfsmittel &
weitere Leistungen
Spende
 
Startseite
E-Mail
Downloads
Sitemap
Impressum
Login


Halbjährliche Visite

Alle Empfänger von Pflegegeld, wenn also Angehörige die Pflege leisten, müssen in jedem Halbjahr eine „Pflegevisite nach § 37.3 SGB 11“ nachweisen – bei Pflegestufe 3: vierteljährlich. Die Bescheinigung eines Pflegedienstes sagt aus, dass die Pflege durch Angehörige „gewährleistet ist“.
Bitte nutzen Sie diesen Beratungsbesuch durch unsere Pflegedienstleitung dazu, uns und unsere Beratungsleistung kennen zu lernen.
Wir nutzen diesen Termin, um Sie und Ihre Angehörigen zu allen Fragen rund um die Pflegeversicherung zu informieren, sie zur konkreten Pflegesituation mit Tipps und Hilfestellungen zu versorgen und um die Hauspflegestation vorzustellen.
Nutzen Sie die vorgeschriebene Pflegevisite um sich persönlich ein Bild von uns (oder auch verschiedenen anderen Pflegediensten!) zu machen – das ist nützlich, wenn einmal mehr Hilfe notwendig wird.

Smart
    Drucken | zum Seitenanfang Im Zeichen der Qualität: Pflege und Diakonie